BUCO H0 Dampflok

  • Frage:


    Buco hatte in H0 ja nur sehr wenige Loks und Wagen produziert, darunter war auch eine Dampflok.


    Ein Nachbar ist an eine solche Lok gekommen und sucht etwas nähere Info (Typ etc.). Weiss jemand was darüber?


    Zur Zeit wird auch im eBay eine solche Lok angeboten.


    Roland

    cu Roland


    Don't feed the trolls! (und ich mache es halt trotzdem ...) :D

  • Guten Morgen Roland


    Betr. der Buco-Dampflok schreibe ich einfach mal aus der "Stofer-Bibel ab:


    ***Im Buco-Katalog 1955 kamen zwei Triebfahrzeuge hinzu, die auf einem dreiachsigen Motorchassis basierten. Es handelte sich um eine Elektrolok vom Typ Ae 3/5 und um eine A 3/5 Dampflokomotove.
    Eine Schweizer Dampflok in Spur HO hatte es bis dahin noch nicht gegeben.Die A 3/5 von Buco war jedoch wenig geeignet, diese Marktlücke zufriedenstellend zu füllen. Mit ihren verschiedenen Vorbildern hatte sie nicht viel mehr als die Achsfolge gemeinsam. Durch geringe Abänderungen war sie aus einem österreichischen Modell von LILIPUT entstanden. Die fremdländische Rauchkammertüre liess man bestehen. Der Gehäuseaufbau war wegen des Motors im Bereich des Führerhauses recht plump gestaltet und schlecht proportioniert. Die Lok kam nicht wie im Katalog abgebildet mit freistehenden Petrollaternen in den Handel. Es waren lediglich Plexigalsstäbe vorhanden , die der auch bei anderen Modellen üblichen indirekten Beleuchtung dienten. Gesamthaft erinnerte das FAhrzeug mit seinem hiohen Kamin eher an die B 3/4 der SBB. Man kann sich fragen, ob nicht die Tenderlok Eb 3/5 ein geeigneteres Vorbild gewesen wäre, das mit weniger Konzessionen eine bessere Lokomotive ergeben hätte.***


    Soweit die Ausführungen von STOFER, hoffe dass ich nicht das Copyright von verletzt habe...


    Gruss, Beat

  • Zitat von "esoxli"

    Soweit die Ausführungen von STOFER, hoffe dass ich nicht das Copyright von verletzt habe...


    Nein Beat, hast du nicht (und falls doch, dann werde ich dich im Bezirksgefängnis besuchen und dich dort rausholen :wink: ).
    Artikel 25 des Urheberrechtsgesetzes vom 9.10.1992 lautet nämlich:


    Zitat


    1 Veröffentlichte Werke dürfen zitiert werden, wenn das Zitat zur Erläuterung, als Hinweis oder zur Veranschaulichung dient und der Umfang des Zitats durch diesen Zweck gerechtfertigt ist.


    2 Das Zitat als solches und die Quelle müssen bezeichnet werden. Wird in der Quelle auf die Urheberschaft hingewiesen, so ist diese ebenfalls anzugeben.


    Also alles bestens gemacht!

    Mit Forumistengruss, Stefan

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    "Die HAG Jünger sind auf dem gleichen Niveau wie die Märklin Fundamentalisten angelangt, für alles wird die passende Ausrede und Erklärung gesucht warum gerade jetzt wieder ein Fehler entschuldbar ist."

    (Heutiger "HAG-Apostel" am 25.12.2013.)