Krimi-Stoff in der Vergangenheit bei HAG?

  • Da sowohl Hans und der Hehler namentlich bekannt sind, bin ich schon sehr gespannt ob der Hehler tatsächlich als das bezeichnet werden darf oder ob hier ein Händler einen für mich offensichtlichen persönlichen Rachefeldzug auf seiner Homepage weiterführt. Selbst im Forum wurde schon seit mehr als zwei Jahren festgestellt, die auf der Online Plattform angebotenen Modelle sind preislich bei weitem nicht mehr auf dem tiefen Niveau wo sie sich zuvor befanden. Mit angeblichen Fr. 175.00 pro Lok und Fr.20.00 pro Wagen wäre das weiterhin problemlos möglich gewesen. Wenn schon schriftliche Beweise vorliegen, muss das Ganze über die Buchhaltung gelaufen sein. Wie kann also ein Händler der offiziell über HAG Modelle bezieht ein Hehler sein?


  • Zudem gibt es noch einen interessanten Beitrag zum finanziellen Stand.


    Tja... - irgendwie entlockt mir Stuckis "Krimi" nur ein müdes Grinsen. In diesem Forum jedenfalls wurde das Ganze schon vor über sechs Jahren (!) thematisiert...:


    Hag Verkaufspolitik


    Wohl jedermann in der Szene weiss, was ich von Dubler halte - aber ich frage mich genauso wie Erwin, ob man ihn wirklich als Hehler bezeichnen darf. Diesbezüglich dürften sich Sprachrohr Stucki ("His Master's Voice" ;) ) und der ihn autorisierende Schoch auf ziemlich dünnes Eis begeben haben... :thumbdown:

    Mit Forumistengruss, Stefan

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    "Die HAG Jünger sind auf dem gleichen Niveau wie die Märklin Fundamentalisten angelangt, für alles wird die passende Ausrede und Erklärung gesucht warum gerade jetzt wieder ein Fehler entschuldbar ist."

    (Heutiger "HAG-Apostel" am 25.12.2013.)

  • Wann ist man in der Schweiz denn ein Hehler?
    Ist man das nur dann, wenn man klar weiss, dass es sich bei der gekauften Ware um solche handelt, die nicht das rechtmässige Eigentum des Verkäufers darstellt?
    Oder reicht die simple Tatsache, dass es sich um gestohlene Ware handelt? Und wie kann man sich dann als Käufer dagegen schützen? Prinzipiell weiss man bei Käufen an Börsen oder Ebay nie mit letzter Sicherheit, dass nicht jemand diese Ware vermisst, weil sie ihm eines Nachts aus dem Keller geklaut wurde.
    Oder ein Mittelding? Muss ein Händler, der sich im Markt auskennt, von sich aus stutzig werden, wenn ihm Neuware deutlich unter dem sonstigen Preis auf einem Parkplatz verkauft wird?


    Grundsätzlich gilt aber die Unschuldsvermutung, bis etwas Anderes gerichtlich festgestellt wurde.


    Und was kann das nun für Konsequenzen haben für Kunden, die eine solche Lok gekauft haben?

  • Dany, mit deinem ersten Satz hast du die gesetzliche Formulierung recht gut getroffen: :thumbup:


    http://www.admin.ch/ch/d/sr/311_0/a160.html


    "Weiss oder annehmen muss" ist der entscheidende Satzteil. Wenn dir an einem nebligen Novemberabend auf der Münsterplattform zu Bern ein 18-Karat-vergoldetes Spur-N-Sondermodell (ohne Verpackung) von einem gebrochen Deutsch sprechenden Typen mit Kapuze und aufgesetzter Sonnenbrille für Fr. 50.-- ohne Quittung und auffallend eilig zum Kauf angeboten wird, dann darfst du dich wohl problemlos als Hehler betrachten.


    Wenn du hingegen von Justus Hieronymus Fleischmann auf offiziellem Fleischmann-Briefpapier einen gut gefüllten Karton mit Spur-N-Steuerwagen angeboten und geliefert bekommst und ein auf den Namen Justus Hieronymus Fleischmann lautender Einzahlungsschein beiliegt, dann wird man dich schwerlich als Hehler bezeichnen dürfen, wenn sich später herausstellen sollte, dass J. H. F. nebenbei quasi auf eigene Rechnung geschäftete und die Einnahmen nicht in die Flm.-Kasse flossen, sondern auf dessen Privatkonto. Denn es liegen hier einfach nicht ausreichend Verdachtsmomente vor, die dich hätten stutzig machen können/müssen. Im Gegenteil: da darf man geradezu darauf vertrauen, dass alles sauber abläuft. Niemand ist in unserer Wirtschaftswelt gezwungen, hinter jeder alltäglichen Business-Transaktion unsaubere Machenschaften zu vermuten.

    Mit Forumistengruss, Stefan

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    "Die HAG Jünger sind auf dem gleichen Niveau wie die Märklin Fundamentalisten angelangt, für alles wird die passende Ausrede und Erklärung gesucht warum gerade jetzt wieder ein Fehler entschuldbar ist."

    (Heutiger "HAG-Apostel" am 25.12.2013.)

  • Gut. Nun habe ich also in Treu und Glauben von jemandem, der als Händler aufgetreten ist, Ware gekauft, die sich im Nachhinein als Diebesgut herausstellt. Der vermeintliche Händler wird juristisch überführt und es lässt sich feststellen, bei wem sich das Diebesgut nun befindet.
    Jetzt gibt es also mindestens zwei Personen, die der Ansicht sind, Eigentümer dieser Ware zu sein. Was geschieht nun?


    Vermutlich müsste der "Händler" nun den Verkaufspreis zurückerstatten. Wenn er das nicht mehr kann, dann muss sich der zweite Käufer wohl mit einem Schuldschein zufrieden geben. Rechtlich steht der zweite Käufer dann zwar mit einer reinen Weste da, ist aber trotzdem der Geprellte. Oder gibt es einen Schutz von Treu und Glauben des Käufers der nicht offensichtlich als solche erkennbaren Diebesware?

  • Es würde leider ziemlich ausufernd (und langweilig), hier alle juristischen Aspekte zu erörtern - zumal da auch noch die Unterscheidung zwischen Zivil- und Strafrecht dazukäme. Ausserdem muss geprüft werden, ob wirklich ein eigentlicher "Diebstahl" Ausgangspunkt des Geschehens bildet, wenn dem mutmasslichen "Dieb" Sachen anvertraut waren.


    Für Endabnehmer jedenfalls könnte beispielsweise dieser ZGB-Artikel auch dann bedeutsam werden, wenn sie nicht der strafrechtlichen Hehlerei zu beschuldigen wären:


    http://www.admin.ch/ch/d/sr/210/a934.html

    Mit Forumistengruss, Stefan

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    "Die HAG Jünger sind auf dem gleichen Niveau wie die Märklin Fundamentalisten angelangt, für alles wird die passende Ausrede und Erklärung gesucht warum gerade jetzt wieder ein Fehler entschuldbar ist."

    (Heutiger "HAG-Apostel" am 25.12.2013.)

  • Merci, ich glaube in Absatz zwei steht so ziemlich alles, was man für diesen Fall wissen muss. Die Rechte des gutgläubigen Käufers der Ware scheinen in diesem Fall geschützt, so dass ihm kein Schaden entstehen kann (ausser, dass er ein lange gesuchtes Stück dann doch wieder herausgeben muss).

  • Das kann doch nicht sein, dass es bei HAG niemand wusste!


    Irgendwie habe ich das Gefühl, dass im Moment gewisse Leute kalte Füsse haben könnten...
    Da werden vermutlich nicht nur "Hans" und der "Hehler" bei der Staatsanwaltschaft Fragen beantworten müssen!

  • Wohl jedermann in der Szene weiss, was ich von Dubler halte - aber ich frage mich genauso wie Erwin, ob man ihn wirklich als Hehler bezeichnen darf.


    Ja Stefan, es fällt schon auf, dass er immer wieder gleiche, bzw. dieselben Artikel in regelmässigen Abständen im ricardo anbietet. Da fragt man sich schon, wo kauft man so ein, um die Ware dann meistens unter den Preisen im Fachhandel zu verkaufen...

    Es grüsst Mattioli


    "Die reinste Form des Wahnsinns ist es, alles beim Alten zu lassen und trotzdem zu hoffen, dass sich etwas ändert" (Albert Einstein)

  • Man darf nicht vergessen, aus Geldmangel wurden Angestellte bei HAG immer wieder in Naturalien, also mit deren Produkten bezahlt. In einigen Fällen ist bekannt, dass diese direkt über Online Plattformen verkauft wurden in anderen Fällen weiss man es nicht. Es kann also durchaus sein, dass auch solche Modelle den Weg zu Herr Dubler gefunden haben. Ebenfalls wurden im grossen Stil HAG Modelle von anderen ehemaligen langjährigen HAG Angestellten über Online Plattformen verkauft.


    Sehr verwundert wäre ich nicht, wenn der Millionen Fall plötzlich viel kleiner ist und weitere Personen involviert sind und diese Praxis noch viel weiter zurück reicht als bloss drei Jahre. Stefan erwähnte an anderer Stelle neun Jahre.

  • Ja Stefan, es fällt schon auf, dass er immer wieder gleiche, bzw. dieselben Artikel in regelmässigen Abständen im ricardo anbietet. Da fragt man sich schon, wo kauft man so ein, um die Ware dann meistens unter den Preisen im Fachhandel zu verkaufen...


    Ich wünsche der aktuellen HAG-Führung, dass sie die Verkaufspreise ermitteln und so den aktuellen Marktpreis der diversen Produkte bestimmen können. So hätte dieser Krimi neben aller Unannehmlichkeiten für HAG noch etwas positives.


    Gruss


    Tim