Sie haben mittlerweile bei eienr späteren Serie dieses Kunstoff- duch ein Messingteil ersetzt.
Die Lok hat noch Garantie.
Hmmm... - Pascal, ich werde nicht ganz klug aus dem Ganzen. Wenn die Lok bei einem Schweizer Fachhändler gekauft wurde, richten sich die sogenannten Sachgewährleistungsansprüche in erster Linie gegen diesen, also den Verkäufer. Wenn nicht etwas anderes abgemacht wurde (ganzer oder teilweiser Ausschluss der Gewährleistung, andere Fristen usw.), bestehen diese Ansprüche während (nur) eines Jahres ab Kaufdatum.
Oder wurde da irgendein (HAG-)Garantieschein ausgefüllt und datiert? Wenn ja, von wem denn?
Offenbar handelt es sich um ein älteres Modell, da du ja schreibst, es handle sich um ein (früheres) mit einem Kunststoffteil. Wurde es dennoch erst kürzlich irgendwo gekauft?
Und wieso Wemoba (Pieterlen) hier ins Spiel kommt, leuchtet mir auch nicht grad ein. Ist nicht eher MTR im benachbarbarten Lengnau gemeint, wie von Erwin richtig erwähnt?
Vielleicht kannst du uns noch mehr berichten, dann sehen wir wohl klarer...