Haben sie eine Beteiligung, verfügen sie über eine Sperrminorität oder haben sie gar eine Mehrheit, die sie die Firma kontrollieren lässt? Lässt das chinesische Recht überhaupt zu, dass ausländische Personen namhafte Beteiligungen haben?
Nein. Bei Joint Ventures bzw. Beteiligungen muss stets ein (oder mehrere) Chinese(n) das Sagen haben.