Dany, besten Dank! Ich habe in mehreren Punkten Verständnis für deine Argumente. Um diese Online-Tickets scheint es aber ein paar offene (Sicherheits-)Fragen zu geben. So war ich zum Beispiel bis heute eigentlich der festen Überzeugung, dass (online bzw. in Echtzeit) festgestellt werden kann, ob das Ticket benützt wurde/wird, zumal da ja beliebige viele Ausdrucke davon durch den Käufer angefertigt werden können (dies im Gegensatz zum Kinobillett). Wenn das nicht der Fall ist, handelt es sich wohl um eine Schwachstelle, die aber nicht zulasten der Kunden gehen darf, die von einem offiziellen Angebot Gebrauch machen.
Bei einem Kinobillett scheint mir die Sachlage insofern anders, als ich mit einem frühzeitigen Kauf klar einen ganz bestimmte Platz "besetze" (im eigentlichen Wortsinn). Dort ist es völlig klar, dass der Kinobetreiber nur dann eine Rückerstattung leisten muss, wenn er den freigehaltenen Klappsessel anderweitig füllen kann.
Ich habe inzwischen auch erhebliche Zweifel an der Rechtsgültigkeit der Allgemeinen Vertragsbestimmungen der SBB. Um welche Punkte es sich genau handelt, möchte ich hier nicht publizieren, aber es geht unter anderem eben darum, dass nicht einzusehen ist, wieso der normale (und teurere!) Schalterkunde unter gewissen Umständen - zB nachgewiesener Nichtantritt der Reise - eine Erstattung beanspruchen kann, der Internetkunde hingegen (der ja der SBB Arbeit abnimmt!) gemäss AVB überhaupt keinen solchen Anspruch haben soll (nicht einmal bei Todesfall!). Dies hätte ich gerne gerichtlich abklären lassen, was nun halt nicht möglich ist. Leider kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass man bewusst versucht, mittels missbräuchlicher AVB Rückerstattungsgesuche von vornherein abzublocken, was - träfe es zu - einem staatlich subventionierten Betrieb sehr schlecht anstehen würde.
Die "grosse Kelle" habe ich schliesslich auch erst geschwungen, nachdem die SBB auf mein sehr freundliches E-Mail und die gleichzeitige postalische Einsendung des Tickets sofort auf stur schaltete. Da hätte man sicher gescheiter mal eine "Verzögerungsdurchsage" gemacht ("Unsere Abklärungen dauern noch etwas an, wir bitten Sie um etwas Geduld"), anstatt unnötig Geschirr zu zerschlagen. Denn es geht ja nicht nur um einen Einzelkunden und seine läppischen Fr. 58.--, sondern nicht zuletzt um den "Kollateralschaden" und den Schneeballeffekt, den ein schlechtes Fall-Handling möglicherweise anrichten kann...
Aber lassen wir's nun gut sein: Zu guter Letzt hat ja doch jemand bei der SBB noch rechtzeitig die Notbremse gezogen, und ich bin gewiss nicht nachtragend. Schneller und öfter als seit gestern habe ich jedenfalls meine Website noch nie aktualisiert...