[quote="Tessin"]Also Grundsätzlich gilt folgendes:
Verkehr CH - D (EU):
Im Passantenverkehr wird fast genau vorgegangen wie V.v., einziger Unterschied ist, man kann die CH-MwSt. nicht zurückfordern! Dies steht nur dem gewerblichen Export zu!
Guten Abend
Im Prinzip lässt sich die schweizerische MWSt. genauso zurückfordern wie die deutsche, allerdings erst ab einem Wert von 300.- CHF (was bei HAG-Lokomotiven jedoch schnell erreicht sein sollte); nähere Informationen finden sich unter http://www.estv.admin.ch/d/mwst/themen/vat/taxfree.htm
Mit freundlichem Gruss