Aus dem Handelsregister...

  • Tja, kommt nun eine neue Revisionsstelle oder...?


    https://www.shab.ch/DOWNLOADPART/N6662874/N2012.06828922.pdf


    Zwar können KMU unter bestimmten Umständen auf eine Revisionsstelle verzichten ( --> http://www.admin.ch/ch/d/sr/220/a727a.html ), aber ein solcher Schritt ist bei HAG bisher nicht publiziert worden.

    Mit Forumistengruss, Stefan

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    "Die HAG Jünger sind auf dem gleichen Niveau wie die Märklin Fundamentalisten angelangt, für alles wird die passende Ausrede und Erklärung gesucht warum gerade jetzt wieder ein Fehler entschuldbar ist."

    (Heutiger "HAG-Apostel" am 25.12.2013.)

  • Die Einsicht ins Registerblatt zeigt, die Revisionsstelle kann nur ersetzt werden. Wenn die Revisionsstelle gelöscht wird ohne Berechtigung, wird die Firma von Amtes wegen liquidiert. Hag ist über der Umsatzlimite (es gilt das Vorjahr) und über der Mindestpersonenzahl (noch sind alle Gekündigten angestellt). So kann man die AG natürlich auch auflaufen lassen...
    http://sg.powernet.ch/webservi…validOnly=0&lang=1&sort=0
    herzliche Grüsse
    Oski

  • Wenn ich mich richtig erinnere, war Herr Schoch noch nie als Mitglied des Verwaltungsrats erwähnt. Als Leiter der Firma, welche zukünftig (HAG?) Modelleisenbahnprodukte fertigen und vertreiben will, trägt er natürlich schon auch eine Verantwortung.


    Richard

    Bei meinen Beiträgen im Forum wende ich grundsätzlich die Enten-Taktik an. Über der Wasseroberfläche: Aufmerksam beobachten, kühlen Kopf und Ruhe bewahren. Unter der Wasseroberfläche: Kräftig treten. Wenn's brenzlig wird: Blitzschnell abtauchen.

  • Wem das Aktienkapital gehört ist nicht ersichtlich. Gibt es dazu auch einen öffentlich einsehbaren Zugriff?


    Das ist bei einer AG absolut normal und auch charakteristisch - siehe auch die französische Bezeichnung "société anonyme". Du könntest also ein bedeutender Minderheitsaktionär bei HAG sein, ohne dass wir Forumisti es je erfahren würden... ;)


    Dass die Revisionsstelle "aussteigt", kann natürlich verschiedene Gründe haben: Unzufriedenheit der neuen Eigentümer mit ihren Leistungen, Niederlegung des Mandates durch die Truvag selber, bevorstehender Umzug und Wahl einer neuen Revisionsstelle aus dem Kanton Zug usw. Aber ich teile die Bedenken von egos, in dieser Form scheint mir das Vorgehen zumindest ungewöhnlich.

    Mit Forumistengruss, Stefan

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    "Die HAG Jünger sind auf dem gleichen Niveau wie die Märklin Fundamentalisten angelangt, für alles wird die passende Ausrede und Erklärung gesucht warum gerade jetzt wieder ein Fehler entschuldbar ist."

    (Heutiger "HAG-Apostel" am 25.12.2013.)

  • Du könntest also ein bedeutender Minderheitsaktionär bei HAG sein, ohne dass wir Forumisti es je erfahren würden...


    Ist noch niemandem eine CD mit Daten aus dem Aktienbuch zum Kauf angeboten worden? (CD-Handel mit geklauten Daten ist ja heute im Trend.) Dort wäre ersichtlich, wer die Namenaktien besitzt. :)


    Richard

    Bei meinen Beiträgen im Forum wende ich grundsätzlich die Enten-Taktik an. Über der Wasseroberfläche: Aufmerksam beobachten, kühlen Kopf und Ruhe bewahren. Unter der Wasseroberfläche: Kräftig treten. Wenn's brenzlig wird: Blitzschnell abtauchen.

  • Kleine Anmerkung:


    Das Löschen der Revisionsstelle muss gar nichts heissen. Kleinere Firmen können eine eingschränkte Revision durchführen. Seit Anfang 2012 gilt:


    "Neue Revisionsregeln


    Die Jahresrechnung der Unternehmen muss einer ordentlichen Revision unterzogen werden, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren die Schwellenwerte bei zwei der drei Referenzgrössen überschritten werden.


    Das seit Anfang 2012 geltende neue Revisionsrecht setzt die Schwellenwerte wie folgt fest:


    CHF 20 Millionen für die Bilanzsumme (bisher CHF 10 Millionen)
    CHF 40 Millionen für den Umsatzerlös (bisher CHF 20 Millionen)
    250 Vollzeitstellen (bisher 50)


    Weitere Kriterien für eine ordentliche Revision


    Zudem muss sich eine Firma einer ordentlichen Revision unterziehen, wenn sie zur Erstellung einer Konzernrechnung verpflichtet ist oder wenn diese Revisionsart von Aktionären, die gemeinsam mindestens 10% des Aktienkapitals halten, gefordert wird (Opting-up). Des Weiteren kann eine ordentliche Prüfung der Jahresrechnung auch in den Statuten vorgesehen sein oder von der Generalversammlung beschlossen werden.


    Bei einer ordentlichen Revision muss dem Verwaltungsrat ein vollständiger Bericht und der Generalversammlung eine Zusammenfassung übermittelt werden.


    Eingeschränkte Revision oder Verzicht auf eine Revision


    In der Schweiz treffen die oben genannten Kriterien auf die meisten KMU nicht zu, sodass diese nicht der ordentlichen Revision unterliegen. Ihre Jahresberichte müssen mittels einer eingeschränkten Revision geprüft werden.


    Bei der eingeschränkten Revision muss der Generalversammlung eine Zusammenfassung des Berichts übermittelt werden. Das Verfahren umfasst Befragungen des Managements, angemessene Detailprüfungen und analytische Prüfungshandlungen.
    Eine Gesellschaft kann teilweise (Opting-down) oder gänzlich (Opting-out) auf die Revision verzichten, sofern die Gesellschafter dies einstimmig beschliessen und die Zahl der Vollzeitstellen in dem Unternehmen maximal zehn beträgt. In der Praxis ist es auch denkbar, dass Kreditgeber auf der Durchführung einer Revision bestehen (Opting-in)."


    Ich denke Hag ist in der Zwischenzeit in dieser Grössenordnung ....

    cu Roland


    Don't feed the trolls! (und ich mache es halt trotzdem ...) :D

  • Jetzt wird es langsam interessant und gewisse am Samstag geäusserte Gedanken scheinen nicht mehr so abwegig. Der neue Firmenzweck scheint auch darauf hinzudeuten, dass eine Verbindung oder ein Zusammenschluss mit anderen Schoch Firmen vollzogen oder geplant ist.


    Neuer Firmenzweck:


    Fabrikation von und Handel mit technischen Spielwaren und feinmechanischen Geräten. Die Gesellschaft kann Grundstücke erwerben, verkaufen und belasten sowie sich an anderen Unternehmen beteiligen.

  • Jetzt wird es langsam interessant und gewisse am Samstag geäusserte Gedanken scheinen nicht mehr so abwegig. Der neue Firmenzweck scheint auch darauf hinzudeuten, dass eine Verbindung oder ein Zusammenschluss mit anderen Schoch Firmen vollzogen oder geplant ist.


    Neuer Firmenzweck:


    Fabrikation von und Handel mit technischen Spielwaren und feinmechanischen Geräten. Die Gesellschaft kann Grundstücke erwerben, verkaufen und belasten sowie sich an anderen Unternehmen beteiligen.


    Der "neue" Firmenzweck besteht seit 15 Jahren... :whistling:


  • Ich denke Hag ist in der Zwischenzeit in dieser Grössenordnung ....


    Roland, alles unbestritten, aber ältere Statuten von AG's (wie sie bei HAG vermutlich noch bestehen) sehen meistens zwingend eine Revision vor, weshalb dem erst seit einigen Jahren im Gesetz vorgesehenen Verzicht auf eine eingeschränkte Revision oft eine (publizierte) Statutenänderung vorausgeht. Siehe bei Interesse hier (ziemlich kompliziert):


    http://www.hra.zh.ch/internet/…_inneres/.../5200mb04.pdf (sorry, wieder mal typisch Handelsregisteramt: ich kriege keinen vernünftigen Direktlink hin, der weniger als zwei Meter lang ist... :wacko: :whistling: - der Pfad lautet: Formulare und Merkblätter --> AG, Handelsregistereintragungen --> PDF Verzicht auf Revision).

    Mit Forumistengruss, Stefan

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    "Die HAG Jünger sind auf dem gleichen Niveau wie die Märklin Fundamentalisten angelangt, für alles wird die passende Ausrede und Erklärung gesucht warum gerade jetzt wieder ein Fehler entschuldbar ist."

    (Heutiger "HAG-Apostel" am 25.12.2013.)


  • Danke für den Hinweis. Jetzt sind mir die Nummern klar.


    Erwin, das ist eine absolut übliche Formulierung, welche eigentlich von jeder AG in den Zweck geschrieben wird. Ist auch ziemlich logisch, denn wenn irgendwo was längerfristig übrig ist, dann wird das mit Vorteil in Immobilien gesteckt.

    cu Roland


    Don't feed the trolls! (und ich mache es halt trotzdem ...) :D

  • Das Löschen der Revisionsstelle muss gar nichts heissen. Kleinere Firmen können eine eingschränkte Revision durchführen. Seit Anfang 2012 gilt


    Lieber Roland
    du hast natürlich schon recht: es ist erlaubt die Revisionsstelle zu löschen, ABER: die Statuten müssen vorher geändert werden. Dazu braucht es eine notarielle Beglaubigung und Veröffentlichung im Handelsregister. Im HR wird dann genau erklärt, was geändert hat, damit sich eine AG nicht hinter dem Rücken der Gläubiger und Aktionäre davonstehlen kann. Ich habe das vor einem Jahr in meiner eigenen Firma gemacht und kann dir schon noch detaillierter erklären, wie es geht. Man kann dann auch noch Fehler machen, wie ich. Dann gibt es eine mehrhundertfränkige Ehrenrunde via Notariat und HR. Dort sitzen nämlich wife Juristen, die genau hinsehen, ob alles stimmt...
    herzliche Grüsse
    Oski

  • ABER: die Statuten müssen vorher geändert werden. Dazu braucht es eine notarielle Beglaubigung und Veröffentlichung im Handelsregister. Im HR wird dann genau erklärt, was geändert hat, damit sich eine AG nicht hinter dem Rücken der Gläubiger und Aktionäre davonstehlen kann. Ich habe das vor einem Jahr in meiner eigenen Firma gemacht und kann dir schon noch detaillierter erklären, wie es geht. Man kann dann auch noch Fehler machen, wie ich. Dann gibt es eine mehrhundertfränkige Ehrenrunde via Notariat und HR. Dort sitzen nämlich wife Juristen, die genau hinsehen, ob alles stimmt...


    Das brauchst Du mir nicht erklären, kenne ich aus eigener Erfahrung .... Statutenänderung mit zwei Aktionären sind kein grosses Problem, lohnt sich aber bei einer Firma in der Grösse unserer allemal (9 MA's , davon 1 Stift - pardon: Auszubildender ;) , 1 x 80% und 1 x 60% Stelle - also deutlich unter der Limite).

    cu Roland


    Don't feed the trolls! (und ich mache es halt trotzdem ...) :D

  • Aenderungen bei HAG


    SHAB: 186 / 2012 vom 25.09.2012


    HAG-Modelleisenbahnen AG, in Mörschwil, CH-320.3.018.484-7, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 168 vom 30.08.2012, Publ. 6828922).
    Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Schoch Christina von Bauma, Fahrwangen, Präsidentin des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift.


    Romeo

  • ?( :wacko: :whistling: :!:


    Ich bin ja selten sprachlos, aber sowas... :shock: Eine AG ohne ein einziges zur Vertretung berechtigtes VR-Mitglied?


    Eigentlich müsste jetzt das Handelsregisteramt des Kantons St. Gallen gemäss Art. 154 HRegV von Amtes wegen einschreiten und die Gesellschaft zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes innert 30 Tagen auffordern. X(


    Und anderseits kann ich allfällige HAG-Geschäftspartner bis zur Klärung der Rechtslage nur auf Folgendes hinweisen, das ich hier ( http://www.advocat.ch/files/Ha…0einer%20Gesellschaft.pdf ) auf Seite 210 gefunden habe:


    Zitat

    Handelt ein kollektiv Zeichnungsberechtigter allein und ist die Vollmachtsbeschränkung im Handelsregister eingetragen, ist ein Gutglaubensschutz des Dritten grundsätzlich ausgeschlossen und das Rechtsgeschäft ist nicht zustande gekommen. Die Gesellschaft haftet dafür nicht.

    Mit Forumistengruss, Stefan

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    "Die HAG Jünger sind auf dem gleichen Niveau wie die Märklin Fundamentalisten angelangt, für alles wird die passende Ausrede und Erklärung gesucht warum gerade jetzt wieder ein Fehler entschuldbar ist."

    (Heutiger "HAG-Apostel" am 25.12.2013.)

  • Hallo Stefan eine Frage an den Fachmann,


    ich habe mir gerade den aktuellen Handelregisterauszug angeschaut und verstehe nicht so ganz.
    Senor A ist nur Zeichnungsberechtigt mit einem 2ten Verwaltungsratsmitglied - nur es gibt zZ nur eines?
    Normalerweise heist das doch, man ist gerade handlungsunfähig oder hab ich etwas übersehen?


    Danke
    Markus