Peter, wenn wir armen Selbständigerwerbenden Waren bzw. Dienstleistungen exportieren, müssen wir gegenüber der lieben MWSt.-Bürokratie notfalls beweisen können, dass die betreffende Leistung tatsächlich exportiert oder im Ausland erbracht wurde.
Aus der Schilderung von BierundBahn erlaube ich mir zu entnehmen (ohne ihm zu nahe treten zu wollen), dass der Export in die EU vielleicht nicht ganz so erfolgte, wie es sich die Behörden im Nachbarland eigentlich vorstellen.
Oder umgekehrt gedacht: Wenn du im grenznahen Ausland (Waldshut, Jestetten usw.) einkaufen gehst und beim deutschen Zöllner ein grünes Umsatzsteuer-Rückerstattungsformular abstempeln lässt, dann ist es vielleicht nicht ganz empfehlenswert, anschliessend beim gelangweilt herumstehenden Schweizer Grenzer frech zu rufen "Ich ha nüüüt!".